aus dem ZOV
Antrag: Beitritt Bündnis Winterstein
16. Mai 2022
Beitritt Bündnis Winterstein
Der ZOV tritt als 30. Organisation dem größten hessischen Bündnis pro Windkraft, dem Bündnis Windkraft Winterstein, bei.
Begründung:
Dieses Bündnis ist im Kernbereich des ZOV tätig, tritt für Inhalte ein, die das Geschäftsmodell verschiedener ZOV-Töchter und -Enkelinnen tangieren und eröffnet dem ZOV neue Möglichkeiten nahe an Bürgerbeteiligungen und -diskussionen zu kommen. Dieses Bündnis ist deshalb eine Gelegenheit für der ZOV, von den vielfältigen Kontakt- und Einflussmöglichkeiten des Bündnisses, z.B. zu den Kommunen und der Landesregierung, zu profitieren und selbst Einfluss zu nehmen.
Antrag: Balkon-PV-Förderung
16. Mai 2022
Balkon-PV-Förderung
Der ZOV fördert Balkon-PV-Anlagen mit maximal zwei Modulen à 300 W bei Mieter:innen im OVAG-Gebiet mit 100.- €/Modul.
Begründung:
Mieter:innen leiden schon seit längerer Zeit neben ihren stetig steigenden Mieten unter den anziehenden Energiepreisen und sollten deshalb in Absprache mit ihren Vermietern die Chance erhalten, sich rund 5 % oder 10 % (bezogen auf ein oder zwei Module) ihres Stromes selbst ökologisch zu produzieren. Außerdem entlastet dies das OVAG-Netz und spart somit Ausbaukosten ein. Damit lassen sich soziale, ökonomische und ökologische Aspekte optimal verbinden.
DIE LINKE: ZOV soll Mieter mit Klein-Photovoltaik unterstützen
Da die Energiepreise immer stärker steigen und das auch besonders für den Stromsektor gilt, möchte DIE LINKE mit einem Antrag in der ZOV-Verbandsversammlung hier entgegenwirken. Mieterinnen und Mieter, die ja in der Regel keine Möglichkeit haben, sich z.B. mit einem Anteil Eigenenergie selbst zu versorgen, können hier profitieren: Balkonphotovoltaik. Die meisten Mieter:innen haben keine eigenen Dachflächen. Aber oft gibt es einen Balkon. Diesen können sie mit einem oder zwei PV-Modulen à 300 W „schmücken“.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im ZOV, Dietmar Schnell: „Wenn der Balkon nicht im Norden liegt, ist er immer nutzbar und mit 2 Modulen kann man 10 bis 15 % des eigenen Strombedarfs über die Sonne erzeugen“. Besonders einfach ist es, wenn der Balkon auch noch über eine Steckdose zum Einspeisen des Sonnenstroms verfügt, was meistens der Fall ist. Es gibt Module, die man einfach an das Balkongeländer hängt, aber auch welche die ein kleines Gestell haben und damit schräg zur Sonne auf dem Balkon aufgestellt werden können. Bei einem Umzug kann man das mechanisch nicht fest montierte Modul einfach zur neuen Wohnung mitnehmen.
Die Fraktion DIE LINKE in der ZOV-Verbandsversammlung möchte nun, dass die Mieter:innen vom ZOV, der Mutter der OVAG, bei bis zu 2 Modulen mit je 100 Euro/Modul unterstützt werden. Neben dem sozialen Aspekt ergeben sich dabei durch die Art der Stromerzeugung auch noch ökologische Vorteile.
Fraktionsmitglied Peter Eickmann ergänzt: „Wenn die Balkon-PV in allen Haushalten installiert würde, könnte man über 10% der Stromlieferung in ganz Deutschland einsparen und die OVAG Netz GmbH könnte sogar mit großen Kostenersparnissen auf einen Teil des Stromnetzausbaus verzichten“.
Der Antrag der Fraktion Die LINKE zielt damit auch darauf ab, dass nicht nur für ein paar Monate ein Fördermodell läuft, sondern, bedingt durch die technische Laufzeit der Balkon-PV von mindestens 25 Jahren, sozial benachteiligte Menschen eine dauerhafte Unterstützung erhalten.
Keine überhöhten Strompreise an Ladestationen für E-Autos
In den letzten Monaten habe man keine signifikanten Verbesserungen bei der Nutzung feststellen können, so Kreich weiter. Um dies zu ändern beantrage DIE LINKE nun, dass an allen Ladesäulen die die OVAG betreibt und an denen nur maximal zwei Ladenutzungen pro Tag erfolgen, die Preise für den zu tankenden Strom um 20 % unter dem Preis für den Haushaltskunden liegen sollen. Dies sei ein Anreiz für jene Menschen, die bislang einen großen Bogen um die OVAG-Säulen machten und somit ein sinnvolles Werbeangebot. Im Übrigen empfehle DIE LINKE der OVAG die Preise an den Ladesäulen zumindest dem Normalstrompreis anzupassen.
Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im ZOV, Dietmar Schnell, stellt abschließend fest: „Wir sollten die Brückentechnologie Elektro-Mobilität aus ökologischen und klimatischen Gründen voranbringen; Extraprofite generieren zu wollen, passt nicht dazu. Und außerdem muss die OVAG endlich das machen, was an jeder sonstigen Tankstelle üblich ist, nämlich von außen gut erkennbar den Preis für Stromladungen auszuweisen.“
Antrag: Ein Konzept für den Winterstein unter Einbeziehung von Klima- und Umweltaktivist:innen und der umliegenden Gemeinden
Die OVAG-Gruppe entwickelt für das komplette Vorranggebiet Winterstein ein Konzept zur optimalen Bebauung unter energetischen Gesichtspunkten und bei Vermeidung des Herauspickens nur der ökonomisch optimalen Standorte. Ein Teil dieser Planung soll das Einbeziehen der direkt betroffenen Kommunen, der Nachbarkommunen, der Bevölkerung aus der Wetterau und den Nachbarkreisen sein. Dieses Konzept soll dann mit dem Bündnis Windkraft Winterstein abgestimmt und gemeinsam voran gebracht werden.
Begründung:
Die 42 ha große Vorrangfläche Winterstein ist eine der größten potenziellen Flächen für Windkraftanlagen in Hessen und liegt im klassischen OVAG-Gebiet. Die Energiewende erfährt in dieser Region eine breite Unterstützung von der Bevölkerung. Dies manifestiert sich u.a. in dem Bündnis Windkraft Winterstein mit seinen aktuell 27 Mitgliedsorganisationen aus Umweltbereichen bis hin zum Landesnetzwerk der Energiegenossenschaften in Hessen. Diese hessenweit einmalige Struktur sollten die verschiedenen OVAG-Institutionen im Interesse des Konzerns, der Bürger:innen, der Umwelt und des Klimas nutzen.
Durch eine enge Abstimmung mit den 6 Sprecher:innen des Bündnisses, Dr. Werner Neumann für den BUND Arbeitskreis Energie Hessen und Bund, Hans-Dieter Wagner für Querstellen Friedberg als Anti-Atom-Gruppierung, Diethardt Stamm für den Energiebildungsverein, Volkmar Heitmann für Wetterau im Wandel, Klaus Kissel für das Bündnis WIR und Laura Pfeifer für fridays for future könnte ein Großteil der Bevölkerung positiv eingebunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Schnell
Antrag: Balkon-Photovoltaik fördern!
Die OVAG Energie AG erinnert sich an ihre Förderung von PV-Anlagen Anfang der neunziger Jahre mit der damaligen Summe von umgerechnet 500.- € pro kWp und fördert jetzt die neuerdings in die Diskussion gekommene sog. Balkon-PV. Gefördert werden soll dabei nicht die jeweilige Anlage selber, sondern das von der OVAG geforderte Zubehör, nämlich der Austausch der Schukosteckdose durch eine Wielandsteckdose durch einen bei der OVAG zugelassenen Fachinstallateur. Hier soll eine anteilige Fördersumme von 50.- € pro Antragsteller und begrenzt auf die ersten 1000 Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Balkon-PV ist für viele Leute der Einstieg in die Photovoltaik und kann insbesondere auch von Personen genutzt werden, die über kein eigenes Dach, aber über einen Balkon verfügen, wie z.B. Wohnungsmieter. Auch sozial benachteiligte Menschen können sich über solche Kleinanlagen einen Teil Ihres teueren Stromes kostengünstiger und ökologischer produzieren. Deshalb wird das auch von großen Organisationen wie der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) oder sfv (Solarförderverein Aachen) oder der MiEG (Mittelhessische Energiegenossenschaft bei der die OVAG Mitglied ist) unterstützt. Balkon-PV-Module werden in ganz Europa – außer in Deutschland – über die vorhandenen Steckdosen genutzt und somit kommt es bei den deutschen Energieversorgern zu verschiedenen nicht einheitlichen „Zusatzforderungen“. Bei der OVAG ist dies u.a. der Austausch der Schukosteckdose gegen eine Wielandsteckdose, was nur ein zugelassener Fachmann durchführen darf. Dies führt primär zu Anfahr- und Abfahrkosten, sowie zu Installations- und Materialkosten vor Ort, was in Summe oft zu Zusatzkosten von deutlich über 100.- € führt. Deshalb ist eine Förderung mit anteiligen 50.- € gerechtfertigt und die OVAG kann sich damit auch noch positiv vermarkten und an ihre eigenen PV-Förderideen von vor über ¼ Jahrhundert anknüpfen. Um das finanzielle Gesamtvolumen zu begrenzen, soll die Förderung auf die ersten 1000 Antragsteller eingeschränkt sein.