In Bad Nauheim sollen drei Häuser für psychisch kranke Menschen am 31. August geschlossen werden. Den 75 Beschäftigten hat der Dorea-Konzern zum 31. Oktober gekündigt.
„Das ist eine Katastrophe,“ sagt Gabi Faulhaber, Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag. „Bei den 113 Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich überwiegend um schwerst psychisch kranke Menschen. 68 Bewohner:innen leben in einer besonderen Wohnform für chronisch-seelisch Erkrankte. Für diese Menschen ist das Heim Lebensmittelpunkt und Familienersatz. Sie benötigen Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Diese Eingliederungshilfe steht den Menschen gesetzlich zu, aber entsprechende stationäre Plätze sind äußerst rar und deshalb immer belegt. Wo sollen die Menschen denn auf die Schnelle unterkommen?“Faulhaber sieht große Probleme und wenig politisches Interesse zur Lösung. Der Wetteraukreis sieht sich nicht verantwortlich.
Denn zuerst sind das Land Hessen und der Landeswohlfahrtsverband (LWV) in der Pflicht. Aber der Wetteraukreis kann sich nicht einfach herausreden. Wenn behinderte Menschen die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist der Kreis sowieso für die existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen zuständig. Auch wäre er nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen verpflichtet, mit den Einrichtungen zusammenzuarbeiten und sie zu kontrollieren.
Auf der homepage des Dorea-Konzerns werden Teilinsolvenzen als betriebliche Notwendigkeit angekündigt: Man müsse umstrukturieren und Teile des Geschäfts abstoßen. Dazu gehört offenbar auch der Träger „Margarethenhof GmbH“, der am 1. Juli 2023 Insolvenz anmeldete. Die Margarethenhof GmbH hatte Ende 2018 ihre Einrichtungen in Bad Nauheim an den Dorea-Konzern verkauft, operierte offensichtlich aber weiterhin als Betriebseinheit unter dem Dach des Dorea-Konzens und war für die Häuser verantwortlich.
Dorea-Geschäftsführer Dr. Walter von Horstig betont auf der homepage des Konzerns: „Für die Pflegebedürftigen, die in den betroffenen Einrichtungen und ambulanten Diensten versorgt werden, ändert sich während der Durchführung der Verfahren nichts. Alle stationären und ambulanten Pflege-Leistungen werden wie gewohnt erbracht. Unser Geschäftsbetrieb geht ganz normal und in vollem Umfang weiter.“