Anfrage: Wasserverbrauch in Butzbach

Anfrage vom 2. Februar 2022

Beantwortet am 3. Mai 2022 (Vorlagen NR. 2022/0114)

 

Frage 1: Woher bezieht Butzbach, bzw. die Stadtteile das Wasser?

Antwort: Die Wasserversorgung der Stadt Butzbach inkl. der Ortsteile wird zu ca. 30% über eiegene Brunnen sichergestellt. Der größere Anteil von ca. 70% wird über einen Wasserliefervertrag von der OVAG geliefert.

Frage 2: Welche Brunnen gibt es?

Antwort: Die EVB betreibt insgesamt 7 Brunnen unterschiedlicher Ergiebigkeit:
3 Brunnen im Jungwald bei Espa
2 Brunnen Pohl Göns
1 Brunnen Maibach
1 Brunnen Hausen

Frage 3: Gibt es stillgelegte Brunnen im Stadtgebiet Butzbach und wo?
Wenn ja: Seit wann sind sie stillgelegt? Warum wurden sie stillgelegt?

Antwort: Durch die EVB mussten in der Vergangenheit verschiedene Brunnen wegen zu geringer Fördermenge und / oder schlechter Wasserqualität stillgelegt werden: 
Ebergöns 2018 (Nutzung aktuell für Löschwasserbereitstellung und Brauchwassernutzung)
Fauerbach 2008 (Notbrunnen)
Münster 2000 (Notbrunnen)
Hoch-Weisel ca 1974
Brunnen in Bodenrod ca. 1974 (Nutzung aktuell zur Löschwasserbereitstelllung)
Kirch-Göns 3 Brunnen, Eigentümer Fa. Bork (Nutzung aktuell für Löschwasserbereitstellung)
Butzbach Kinderheim Waldsiedlung (Nutzung aktuell für Brauchwassernutzung Bauhof)

Frage 4: Sind Inbetriebnahmen neuer eigener Brunnen oder sind Reaktivierungen stillgelegter Brunnen geplant?

Antwort: Um den künftigen Bedarf an eigenen Brunnen oder einer gesicherten Fernwasserversorgung ermitteln zu können, erstellt die EVB in Zusammenarbeit mit der OVAG und anderen Kommunen ein regionales Wasserkonzept Oberhessen und zusätzlich ein kommunales Wasserkonzept für die Stadt Butzbach. Dieses Vorhaben wird vom Land Hessen gefördert.
Für die Planung neuer Brunnen muss wegen der langwierigen Genehmigungsverfahren mit langen Vorlaufzeiten von bis zu 10 Jahren gerechnet werden. Ergänzend muss hier das hohe Risiko der ungewissen Ergiebigkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Auch die Reaktivierung stillgelegter Brunnen bedarf wegen der erforderlichen Prüfverfahren und der Erneuerung der Wasserrechte längerer Vorlaufzeiten. Entsprechende Planungsentscheidungen sind frühestens nach Vorliegen und in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Wasserkonzepten anzustoßen.

Frage 5: Wird in kommunalen Liegenschaften (Verwaltung, Kitas, Bürgerhäuser usw.) Regenwasser, Betriebswasser oder Brauchwasser genutzt?

Antwort: Der EVB sind außer der unter Ziffer 3 ausgeführten Brauchwassernutzung keine weiteren Brauchwasseranlagen gemeldet bzw. bekannt.

Frage 6: Wie wird in Butzbach die Wasserversorgung betrieben?
Gibt es einen oder mehrere Zweckverbände?
Obliegt es der Kommune selbst? Ist ein privater Versorger zuständig?

Antwort: Die Wasserversorgung wurde im Zuge der Einführung des hessischen Eigenbetriebsgesetzes im Jahr 1957 an die Stadtwerke Butzbach (damals Eigenbetrieb) übertragen. Die EVB (gegründet 1. 1. 1994) hat diese Aufgabe als Rechtsnachfolger übernommen. Die EVB ist in der Rechtsnorm einer GmbH organisiert.

Frage 7: Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Grundwassers bereits durchgeführt? Seit wann werden sie durchgeführt?

Antwort: Zum Schutz des Grundwassers/Trinkwassers werden Trinkwassserschutzgebiete in den Zonen 1 (10m-30m um den Brunnnen bzw. Gewinnung) und in den Zonen 2 und 3 (Festlegung und Ausweisung durch die Wasserbehörden des Landes) unterschieden.
Außerdem existieren viele verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (Hessisches Wassergesetz, Trinkwasserverordnung, etc. bis hin zu DWA-Richtlinien), die den Schutz unseres Lebensmittels Nummer 1 regeln.
Grundsätzlich ist in Wasserschutzgebieten immer das Ausbringen, der Einsatz und Verbleib bis hin zu Durchfahtsverboten für wassergefährdende Stoffe untersagt. Für die Überwachung sind im Bereich der Länder die Landesämter für Umweltschutz bzw. die untere und obere Wasserschutzbehörde und die Gesundheitsämter verantwortlich.
Die EVB kommt ihrer Überwachungs- und Schutzaufgabe durch folgende Maßnahmen nach:
- Ständige Überwachung der Wasserqualität durch akkreditierte Labore nach Trinkwasserverordnung.
- Ergänzende Eigenkontrollen.
- Laufender Kontakt mit dem Gesundheitsamt.
- Regelmäßige Abstimmungen, Kontakte und Begehungen der Wasserschutzzonen durch eigenes Personal sowie mit dem Wetteraukreis Amt für Wasser und Boden und dem Gesundheitsamt.
- Seit 2015 Kooperationsvereinbarungen mit Landwirten für das Wasserschutzgebiet Pohl Göns.
- Trinkwasser-Ressourcen schonen durch ständige Verlustmessungen Tag wie Nacht, ständige und regelmäßige Rohnetzüberwachung, um die Wasserverluste auf ein Minimum zu begrenzen.
- Wassersparhinweise auf unserer Homepage.
- Teilnahme an der Kampagne "Wasser läuft" des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen / Rheinland-Pfalz.

Frage 8: Sind weitergehende Maßnahmen zum Wasserschutz geplant?

Antwort: Wie bereits zu Frage 4 beschrieben, erstellt die EVB ein kommunales Wasserkonzept und beteiligt sich an dem teilräumlichen Wasserkonzept Oberhessen. In diesem ist auch der Grundwasserschutz ein wesentlicher Bestandteil.

Frage 9: Setzt sich der Magistrat der Stadt Butzbach fürs Wassersparen ein? Wenn ja, wie? Und welche Programme gibt es?

Antwort: Auf der Homepage der EVB sind Empfehlungen für Wasserspartipps eingestellt: "EVB - Energiespartipps"
Außerdem sind hier die ersten Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der OVAG-Wasserampel aufgelistet.
Im Zuge der Erstellung des kommunalen Wasserkonzeptes der Stadt Butzbach bzw. des regionalen Wasserkonzeptes für Oberhessen wird ein zentrales Thema sein, wie Bürger, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie in die Lage versetzt werden können, die lebenswichtige Ressource Wasser sparsam zu nutzen.
Durch Nutzung von Regenwasser für die Grünflächen- und Pflanzenbewässerung, durch Einsatz von Wassermengenregler (Perlatoren) und viele weitere Einzelmaßnahmen, wie z. B. der Sensibilisierung des personals zu sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser.

 

 

 

CDU verträgt keine Opposition: CDU sieht ROT

Antwort auf eine Presseerklärung der CDU in der Butzbacher Zeitung:

Die in der BZ vom 11.04.2022 abgedruckte Vielleicht-Pressemitteilung der CDU Butzbach kann nicht unkommentiert bleiben. Ganz offensichtlich hat die CDU, als sie das Logo der Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach auf den Bögen der Anträge entdeckt hat, einfach nur noch Rot gesehen und agiert seitdem völlig unreflektiert.

Die Behauptung, Anträge der Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach seien nur durch Indiskretionen aus nicht öffentlichen Gremiensitzungen möglich geworden, ist völlig haltlos. Die anstehende Erneuerung der Taunusstraße war dem öffentlich zugänglichen Haushaltsentwurf zu entnehmen. Auf Grund der Erfahrungen bei der Erneuerung der Kleeberger Straße – wo Tempo 30 wegen der Förderung aufgehoben werden musste - lag es nahe, den Weiterbestand der Geschwindigkeitsbegrenzung zu fordern.
Das diesem „Schauantrag“, mit knapper Mehrheit zugestimmt wurde, erwähnt die CDU wohl bewusst nicht. Das damit einer Offenlegung des Planungsstandes der Taunusstraße nichts mehr im Wege steht, ist nicht der Ablehnung der CDU zu verdanken.

Aber auch das in Nieder-Weisel im Sommer ein Freundschaftsspiel gegen einen namhaften Verein stattfinden soll, pfeifen die Spatzen schon seit Wochen von den Dächern. Ein Fußballspiel als „Verstoß gegen die Vertraulichkeit zu benennen“ ist eines Ersten Stadtrates unwürdig und die getätigte Aussage entspricht nicht der geforderten politischen Neutralität. Aber augenscheinlich traut die CDU den von ihm genannten Argumenten nicht, immerhin lagen Ihnen alle Anträge eine Woche vorher schon vor und die vermeintlichen Indiskretionen hätten problemlos entweder vor der Stadtverordnetenversammlung im Ältestenrat oder in der Stadtverordnetenversammlung selbst angesprochen werden können. Alles in allem ein wieder nicht gelungener Versuch, den politischen Gegner in Misskredit zu bringen. Besser wird es aber auch nicht bei den im weiteren Text vorgetragenen Argumenten.

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Rede zum Haushalt 2022

Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2022

Haushaltssatzung


Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Herren des Magistrats, sehr geehrte Zuschauer,

viele der vorgesehenen Änderungen sind selbsterklärend, andere nicht. Leider wurde unseres Erachtens den innewohnenden Fragen im H+F Ausschuss nicht genügend Zeit zugestanden.

Beispiele:

1. Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten in Höhe von 250T€ gestrichen. Uns ist immer noch nicht klar, wie ein durch die ganze Stadtverordnetenversammlung beschlossener, WERBEWIRKSAMER Antrag der Arbeitsgemeinschaft ohne Information und notwendige Diskussion über den Haushalt eliminiert, eingestampft, vernichtet werden kann.
Und das noch, ohne dass jemand in den Gremien außer durch Die Linke, offene Liste Butzbach ein Wort darüber verliert.
Die 250T€ sollten dazu dienen, allen politischen Parteien von Butzbach eine Möglichkeit zu geben, die von den Butzbacher Bürgern an der B3 beanstandete Lärm- und Schadstoffbelastung zu bewerten. Dies ist scheinbar nicht mehr gewünscht!

2. Die Situation der Parkhäuser verändert sich ohne Diskussion.
Da werden Annahmen aus dem Dezember 2021 in Höhe von insgesamt 4,47 Millionen für die Parkhäuser Am Marktplatz und Langgasse gestrichen, um dies mit 400 T€ Instandhaltung in 2022 auszugleichen.
Da stellt sich doch die Frage, warum denn nicht gleich SO oder wie kommt man zu den Zahlen?!!
Erläuterung oder Diskussion im H+F Fehlanzeige!

3. Die Anträge 1 bis 5 der „Arbeitsgemeinschaft“ im „letzten Moment“ sind substanziell fragwürdig. Fahnen hoch mit „Wir tun was“ ohne Substanz und Nachhaltigkeit, ohne Datum und Rahmen. Werbewirksam, aber möglicherweise folgt das Ganze ja der Lärm- und Schadstoffmessung.

4. bei den Anträgen 6 + 7 kann man noch nicht mal den Anschein einer Substanz erahnen. Zusätzliche Stellen aufzurufen, von denen bisher noch nie jemand gehört hat, ist interessant. Das auf die Frage unter Antrag 7, was die Stelleninhaber denn für eine Arbeit machen sollen eine Eingruppierung als Kostenfaktor benannt wurde, ist im besten Falle witzig, im schlechtesten Fall keine Antwort.
Aber möglicherweise sind das ja die zwei Stellen, die die Stadt braucht, um die Plätze vom Vicus Romanus und Keltenhof in Zukunft sauber zu halten. Sollte dies so sein, hätte man den kritischen Stimmen der Vergangenheit Rechnung getragen. Aber leider könnte dies sein, wissen kann man es nicht.

Ich hätte von den Parteien der Arbeitsgemeinschaft etwas mehr Ernsthaftigkeit erwartet aber die Anträge sprechen leider eine andere Sprache!
Ich gratuliere der AG zu ihrer Mehrheit, bei dem Inhalt kann man nur den Kopf schütteln.

Die Linke. Offene Liste Butzbach stimmt der Anpassung des Entwurfs nicht zu.

Antrag: Wertvolle Böden vor Bebauung schützen!

Antrag
Sehr geehrter Herr Dr. Görlach, sehr geehrte Kolleg:innen,
die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach beantragt folgende Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung:
Beschluss:
Die Stadt Butzbach wird keine Planung neu beginnen, bei der Böden mit einer Ertragsmesszahl
von 50 und mehr in Anspruch genommen werden.
Flächen, die im regionalen Flächennutzungsplan zur Siedlungserweiterung vorgesehen sind und
eine entsprechende Ertragsmesszahl aufweisen, dürfen, sofern die eigentliche Planung
(Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan usw.) noch nicht aufgenommen wurde, nicht
bebaut werden. Auf die Ausweisung von Flächen mit einer Ertragsmesszahl von 50 und mehr zur
Siedlungserweiterung im neuen Regionalen Flächennutzungsplan wird verzichtet.
Begründung:
Ca. 75 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Hessen weisen eine Ertragsmesszahl von
weniger als 50 auf. Der landesweite Durchschnitt liegt bei einer Zahl von ca. 45. Viele Flächen in
Butzbach, insbesondere die Flächen zwischen Taunus und Wetter weisen deutlich höhere
Ertragsmesszahlen auf. In der aktuellen weltpolitischen Lage ist deutlich geworden, dass die
Ernährung von Teilen der Weltbevölkerung gefährdet ist, wenn Staaten als
Nahrungsmittelproduzenten ausfallen. Für die Bevölkerung in Deutschland macht sich die
eingetretene Verknappung der Nahrungsmittel in kontinuierlich steigenden Preisen bemerkbar. Vor
diesem Hintergrund ist die Bebauung von landwirtschaftlich sehr wertvollen Flächen nicht mehr zu
verantworten. Die Sicherung der Lebensmittelversorgung muss Vorrang vor wirtschaftlichem
Wachstum haben.

Antrag: Taunusstraße

Antrag
Sehr geehrter Herr Dr. Görlach, sehr geehrte Kolleg:innen,
die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach beantragt folgende Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung:
Beschlussfassung
Über die Planung zur Erneuerung der Taunusstraße wird im Ausschuss für Bauen, Planung,
Wirtschaft und Verkehr beraten und in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.
Bei der Erneuerung muss die Sicherheit von Schülern, Radfahrern, Fußgängern und Menschen mit
Einschränkungen Vorrang vor den Interessen des motorisierten Individualverkehrs haben.
Die dort vor vielen Jahren festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h muss erhalten
bleiben.
Begründung
Die Taunusstraße bildet die Zufahrt zu drei Butzbacher Schulen. Außerdem liegt an der Straße ein
Behindertenwohnheim. Es besteht die Gefahr, dass Schüler, Radfahrer, Fußgänger und Menschen
mit Einschränkungen gefährdet werden, wenn deren Interesse bei der Planung nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Eine Beratung in Ausschuss für Bauen, Planung, Wirtschaft und Verkehr mit
anschließender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist deshalb
unverzichtbar.

Antrag: Protokolle des Magistrats müssen an Stadtverordnete und Fraktionen weitergeleitet werden

Antrag
Sehr geehrter Herr Dr. Görlach, sehr geehrte Kolleg:innen,
die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach beantragt folgende Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach beschließt unter Bezug auf § 50 Abs. 2 der
Hessischen Gemeindeordnung: Die Niederschriften zu den Magistratssitzungen werden
spätestens an dem Werktag, der auf den Tag der Genehmigung des Protokolls durch den
Magistrat erfolgt, an den/die Stadtverordnetenvorsteher/in und die/den Fraktionsvorsitzende/den in
der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen per Mail oder Infosystem oder
ersatzweise per Post weitergeleitet. Der Inhalt dieser Niederschriften ist identisch mit dem
Magistratsprotokoll, jedoch mit Ausnahme der behandelten Beratungspunkte zu nichtöffentlichen
Grundstücks- und Personalangelegenheiten sowie Abgabeschuldverhältnissen.
Begründung:
Derzeit werden die Niederschriften zu den Magistratssitzungen unregelmäßig an die
Fraktionsvorsitzende weitergeleitet. Damit die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung
ihren Aufgaben nachkommen können ist eine zeitnahe Weiterleitung erforderlich.
Als Rechtsbezug wird zurzeit bei der Zusendung ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 17. Juli 1978 genannt. Dieser Beschluss ist anscheinend nicht mehr auffindbar und es ist
deshalb damit nicht möglich zu prüfen, ob die Frist zur Zusendung eingehalten wird.
Es besteht deshalb die Notwendigkeit einer Neuregelung.

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Im Notfall: 0176 34682499
(werktags 9 bis 18 Uhr)

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