SOS-Sozialsprechstunde

Wo erhalten Sie Rat und Hilfe, wenn es Probleme mit dem Jobcenter oder bei der Sozialhilfe gibt? Wer hilft beim Ausfüllen von Formularen? Wer hört sich auch mal Sorgen oder Schwierigkeiten an und begleitet Sie zu Behördenterminen?
Die SOS-Sozialsprechstunde wurde von Menschen gegründet, die Erfahrungen mit Hartz4 und jetzt mit Bürgergeld gemacht haben.

665 15 8 2019 Vortand H4 Hilfe (v.l.n.r.) Peter Eickmann (Kasse), Anja ElFechtali (Vorsitzende), Karlheinz Hofmann (stellvertretender Vorsitzender)

Der Verein bietet:

  • ehrenamtlich Sprechstunden im Roten Laden an
    (Usagasse 26, Friedberg).
  • Jeden Montag von 14 bis 16 Uhr und jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr (werktags) können Sie Rat und Hilfe erhalten.
  • Wenn Sie das möchten, können Sie sich auch selbst engagieren.
  • Email:

 

Aktuell:

Der Verein Linke Hartz4-Hilfe wird 10 Jahre alt

Im November 2012 wurde der Verein gegründet. Seit Januar 2013 finden zweimal wöchentlich Sozialsprechstunden im Roten Laden statt. Es ist ein Jubiläum, auf das wir sicher stolz sein können. Aber es ist auch ein trauriges Jubiläum! Denn für viele Menschen sind wir Anlaufstelle, weil die Ämter nicht ausreichend Hilfe geben, Anträge zu lange bearbeitet werden, Bescheide fehlerhaft sind oder gar mit Schikanen und ausufernder Bürokratie Druck ausgeübt wird. Die Zahl der Hilfesuchenden hat in den letzten Jahren zugenommen. Das ist nicht allein wegen Corona. In Hessen ist die Armutsquote auf 18,3 Prozent gestiegen. Fast 1,5 Millionen Hessen sind arm. Darüber wird nicht gesprochen. Darauf wird politisch kaum reagiert. Ein Armutszeugnis!

 

Aufpassen und beide Entlastungszahlungen einfordern!

Hartz IV Beziehende, die zugleich erwerbstätig sind, können zwei Pauschalen als Unterstützungsleistungen beziehen. Einmal den Sofortzuschlag für Hartz IV Leistungsberechtigte in Höhe von 200 Euro und zum anderen die Energiepreispauschale (EPP) aus dem Steuerentlastungsgesetz, die allen Arbeitnehmern über ihren Arbeitgeber im September ausgezahlt wird.

Ende Juli/ Anfang August begann die Auszahlung des Hartz IV-Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro. Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht zudem eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro vor, die im September ausgezahlt wird. Wer aufstockende Hartz IV Leistungen bezieht, kann beide Entlastungszahlungen erhalten.

Die Sprechstunde macht Sommerferien

Die Sozialsprechstunde ist während der Sommerferien geschlossen.

Letzte Sprechstunde vor den Ferien: 28. Juli 2022

Erste Sprechstunde nach den Sommerfereien: 8. September 2022

Dann wie gewohnt 

jeden Montag von 14 bis 16 Uhr und jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr.

Im Notfall: mail an

 

Linke Hartz4-Hilfe erhält Solidaritätspreis

Am 29. März 2022 wurde die gemeinnützige Arbeit des Vereins "Linke Hartz4-Hilfe Wetterau" mit dem Solidaritätspreis der Stiftung Solidarität Frankfurt ausgezeichnet. Zahlreiche sehr interessante Initiativen hatten sich beworben. Die Jury hat Die Linke Hartz4-Hilfe Wetterau für den zweiten Preis ausgewählt. 

Michael Müller, Stadtverordneter in Frankfurt und Mitglied des Siftungsrats hielt eine Laudatio zu unserer Arbeit. Für die Auszeichnung bedanken wir uns sehr herzlich. 

 

 Der Sitftungsrat der Stiftung Solidarität.

Der Preis ist mit einem Geldbetrag verbunden.

 Anja ElFechtali bedankt sich bei der Stiftung Solidarität für die Anerkennung.

DIE LINKE. fordert einen qualifizierten Mietspiegel statt klein gerechneter Mietobergrenzen

Zum 1. Januar 2022 hat der Wetteraukreis seine Mietobergrenzen aktualisiert. Obergrenzen deckeln die Mietzuschüsse für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dieser Personenkreis darf nur eine Wohnung einfachen Standards bewohnen und die Miete muss unter der vorgegebenen Mietobergrenze liegen.
Die Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag, Gabi Faulhaber, kommentiert: „Es ist ja nachvollziehbar, dass mit Sozialleistungen keine Luxuswohnungen angemietet werden sollen. Doch die Wetterauer Mietobergrenzen sind schon immer so niedrig angesetzt, dass den betroffenen Menschen die Wohnungssuche äußerst schwer gemacht wird. Die Mieten auf dem Wohnungsmarkt steigen und steigen, aber die Mietobergrenzen kommen nicht mit.“
Immer wieder kritisierte DIE LINKE. Kreistagsfraktion, dass es keinen qualifizierten Mietspiegel in der Wetterau gibt und die Mietpreise des Wohnungsmarktes nur unzureichend berücksichtigt werden. „Das muss sich dringend ändern“, sagt Gabi Faulhaber. „Nur knapp ein Viertel der Daten, die für die Berechnung der Mietobergrenzen herangezogen werden, stammen vom freien Wohnungsmarkt. Dagegen werden 75 Prozent der Daten aus Bestandsmieten abgeleitet. Das sind Wohnungen, die teilweise seit Jahrzehnten bewohnt sind und deshalb weit unter den heutigen Mietpreisen liegen. Frei und beziehbar sind diese Wohnungen nicht. Der Wetteraukreis wählt diese Berechnungsweise, um seine Zuschüsse zur Miete zu drücken.“
In der Antwort zu einer Anfrage der Linken behauptet der Wetteraukreis sogar, es sei nicht nötig, dass zu seinen Mietobergrenzen Wohnungen auch frei und beziehbar sein müssen. „Das sieht das Bundessozialgericht allerdings anders“, meint Faulhaber. „Zuletzt führte das Gericht 2020 aus, dass ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Mietobergrenzen »den Schluss zulassen muss, dass zu den ermittelten Werten Wohnungen auch tatsächlich verfügbar sind«. Und im Sozialgesetzbuch II ist festgeschrieben, dass eine monatliche Pauschale nur dann vorgegeben werden kann, »wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist.«“
DIE LINKE. Kreistagsfraktion beanstandet auch nicht zum ersten Mal, dass die Berechnungen mit einer zu geringen Datenbasis angestellt werden. Im Südkreis wurden ca. 11.000 Datensätze ausgewertet. Damit fallen auch die Berechnungen der Mietobergrenzen stimmiger aus, als im Norden oder Osten des Wetteraukreises. „Niemand kann schlüssig erklären, warum heute Mieten in Butzbach, Nidda, Altenstadt oder Ortenberg gegenüber 2020 gesunken sein sollen. Und ebenso unschlüssig ist es, wenn es heute in Gedern oder Hirzenhain für eine Zwei- oder Vierzimmerwohnung weniger Zuschuss geben soll als 2005. Das passiert deswegen, weil dort nur 430 Datensätze ausgewertet wurden“, ist sich Faulhaber sicher.
Neu ist, dass seit zwei Jahren auch eine Berechnung der Betriebskosten (außer Heizung) gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei deren Ermittlungen fallen krasse Unregelmäßigkeiten auf: Da sollen beispielsweise in Karben oder Friedberg fünf Personen weniger verbrauchen als vier. Oder die Betriebskosten sollen in Florstadt oder Wölfersheim niedriger sein als in Kefenrod. Auch hier ist wohl die zu geringe Datenbasis die Fehlerquelle.
„Viele Menschen können die explodierenden Mieten kaum noch bezahlen“, kritisiert Faulhaber. „Das trifft nicht nur Menschen, die soziale Hilfen brauchen sondern inzwischen auch viele Normalverdiener:innen. Es wird Zeit, dass der Wetteraukreis mit seiner kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft in die Gänge kommt und bezahlbaren Wohnraum schafft! Mit einer rigiden Sozialpolitik ist niemandem geholfen.“

Die Mietobergrenzen im Vergleich von 2005 bis 2022

Vergleich der Mietobergrenzen:
Mietobergrenzen Vergleich von 2005, 2015, 2016, 2018, 2020, 2022

Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim
                    2005             1.1.2015      1.1.2016       1.1.2018       1.1.2020      1.1.2022
1 Person      285 Euro      320 Euro      360 Euro      410 Euro      420 Euro      455 Euro
2 Personen  370 Euro      370 Euro      380 Euro      420 Euro      440 Euro      490 Euro
3 Personen  430 Euro      450 Euro      480 Euro      505 Euro      560 Euro      580 Euro
4 Personen  490 Euro      505 Euro      520 Euro      565 Euro      630 Euro      635 Euro
5 Personen  550 Euro      570 Euro      595 Euro      630 Euro      725 Euro      735 Euro
Jede weitere Person
                    60 Euro         80 Euro        80 Euro        85 Euro        85 Euro        85 Euro

Altenstadt
                     2005            1.1.2015       1.1.2016      1.1.2018      1.1.2020       1.1.2022
1 Person      245 Euro      285 Euro      310 Euro      335 Euro      375 Euro      360 Euro
2 Personen  325 Euro      340 Euro      330 Euro      340 Euro      380 Euro      395 Euro
3 Personen  370 Euro      375 Euro      415 Euro      420 Euro      440 Euro      460 Euro
4 Personen  420 Euro      445 Euro      460 Euro      485 Euro      485 Euro      535 Euro
5 Personen  470 Euro      480 Euro      495 Euro      540 Euro      595 Euro      590 Euro
Jede weitere Person
                     50 Euro        65 Euro        65 Euro        65 Euro        65 Euro        65 Euro

Friedberg
                    2005             1.1.2015      1.1.2016       1.1.2018       1.1.2020      1.1.2022
1 Person      285 Euro      320 Euro      360 Euro      410 Euro      420 Euro      455 Euro
2 Personen  370 Euro      370 Euro      380 Euro      420 Euro      440 Euro      490 Euro
3 Personen  430 Euro      450 Euro      480 Euro      505 Euro      560 Euro      580 Euro
4 Personen  490 Euro      505 Euro      520 Euro      565 Euro      630 Euro      635 Euro
5 Personen  550 Euro      570 Euro      595 Euro      630 Euro      725 Euro      735 Euro
Jede weitere Person
                    60 Euro         80 Euro        80 Euro        85 Euro        85 Euro        85 Euro

Rosbach
                    2005             1.1.2015      1.1.2016       1.1.2018       1.1.2020      1.1.2022
1 Person      285 Euro      320 Euro      360 Euro      410 Euro      420 Euro      455 Euro
2 Personen  370 Euro      370 Euro      380 Euro      420 Euro      440 Euro      490 Euro
3 Personen  430 Euro      450 Euro      480 Euro      505 Euro      560 Euro      580 Euro
4 Personen  490 Euro      505 Euro      520 Euro      565 Euro      630 Euro      635 Euro
5 Personen  550 Euro      570 Euro      595 Euro      630 Euro      725 Euro      735 Euro
Jede weitere Person
                    60 Euro         80 Euro        80 Euro        85 Euro        85 Euro        85 Euro

Weiterlesen: Die Mietobergrenzen im Vergleich von 2005 bis 2022

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