Wo erhalten Sie Rat und Hilfe, wenn es Probleme mit dem Jobcenter oder bei der Sozialhilfe gibt? Wer hilft beim Ausfüllen von Formularen? Wer hört sich auch mal Sorgen oder Schwierigkeiten an und begleitet Sie zu Behördenterminen?
Die SOS-Sozialsprechstunde wurde von Menschen gegründet, die Erfahrungen mit Hartz4 und jetzt mit Bürgergeld gemacht haben.
(v.l.n.r.) Peter Eickmann (Kasse), Anja ElFechtali (Vorsitzende), Karlheinz Hofmann (stellvertretender Vorsitzender)
Der Verein bietet:
Aktuell:
Dieser Sozialkompass soll Ihnen helfen, sich im Dschungel der Behörden und sozialen Dienste besser zurechtzufinden.
Gerade wenn Sie in einer Notlage sind,erscheint alles undurchschaubar, unübersichtlich und abweisend. Aber auch im täglichen Leben kann dieser Kompass helfen. Sie finden Notrufnummern, schnelle Hilfen, Telefonnummern und Asdressen, Tipps Anregungen und vieles mehr.
Wir haben möglichst nur öffentliche Dienste, gemeinnützige Organisationen und Vereine aufgeführt. Private Firmen und private Adressen sind die Ausnahme.
Reiche Menschen können sich alle Dienstleistungen privat kaufen. Doch die Mehrheit der Menschen braucht ein gut funktionierendes öffentliches Dienstleistungssystem. Öffentlich ist wesentlich! Dafür setzt sich DIE LINKE. ein.
Ein persönliches Gespräch kann nicht durch diesen Sozialkompass ersetzt werden. Besuchen Sie unsere Sprechstunde: werktags, jeden Montag von 14 bis 16 Uhr und jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr. Roter Laden, Usagasse 23, Friedberg.
Sie erhalten den Sozialkompass auch in Papierform im Roten Laden.
Er kostet 2,50 Euro, für Menschen mit geringem Einkommen 1 Euro.
Der Sozialkompass entstand in Zusammenarbeit mit dem Verein "Linke Hartz4-Hilfe Wetterau".
WZ vom 28. Oktober 2015
Daniel Kaufmann, der Vorsitzende der Linken Hartz4-Hilfe Wetterau, fordert das Jobcenter Wetterau auf, sofort alle Sanktionen gegen Hartz4-Leistungsberechtigte einzustellen. „Es ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das klären soll, ob Sanktionen überhaupt dem Grundgesetz entsprechen“, sagt Kaufmann. „Bis dies entschieden ist, müssen alle Kürzungen der Grundsicherung ausgesetzt werden.“
Am 26. Mai 2015 kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha zu der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Gothaer Sozialrichter sehen die Menschenwürde verletzt, wenn Hilfebedürftigen die Hartz IV-Leistungen aufgrund von Terminversäumnissen oder Ablehnung von Jobangeboten gekürzt werden.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Leistungen nach SGB II gelten als Existenzminimum.
Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zudem verstoßen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit.
„Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht für die Arbeitslosen entscheidet“, hofft Kaufmann. Er verweist darauf, dass 2014 in Hessen mehr als 52 000 Sanktionen ausgesprochen wurden. Sie führten dazu, dass Menschen monatelang weit unter dem Existenzminimum leben oder sich verschulden mussten.
„ In unsere Sozialsprechstunde kommen Leute, denen Strom, Wasser und Heizung abgestellt wurden. Auch der Verlust der eigenen Wohnung zählt zu den Folgen der Sanktionen. Gleichzeitig sind 2013 bundesweit weit mehr als ein Drittel der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zugunsten der Betroffenen entschieden worden. Dabei widerspricht bzw. klagt nur eine Minderheit der Betroffenen.“
Pressemitteilung vom 27. Juni 2015:
Daniel Kaufmann, der Vorsitzende der Linken Hartz4-Hilfe Wetterau, fordert das Jobcenter Wetterau auf, sofort alle Sanktionen gegen Hartz4-Leistungsberechtigte einzustellen. „Es ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das klären soll, ob Sanktionen überhaupt dem Grundgesetz entsprechen“, sagt Kaufmann. „Bis dies entschieden ist, müssen alle Kürzungen der Grundsicherung ausgesetzt werden.“
Am 26. Mai 2015 kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha zu der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Gothaer Sozialrichter sehen die Menschenwürde verletzt, wenn Hilfebedürftigen die Hartz IV-Leistungen aufgrund von Terminversäumnissen oder Ablehnung von Jobangeboten gekürzt werden.
So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Leistungen nach SGB II gelten als Existenzminimum.
Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.Zudem verstoßen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit.
„Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht für die Arbeitslosen entscheidet“, hofft Kaufmann. Er verweist darauf, dass 2014 in Hessen mehr als 52 000 Sanktionen ausgesprochen wurden. Sie führten dazu, dass Menschen monatelang weit unter dem Existenzminimum leben oder sich verschulden mussten.
„ In unsere Sozialsprechstunde kommen Leute, denen Strom, Wasser und Heizung abgestellt wurden. Auch der Verlust der eigenen Wohnung zählt zu den Folgen der Sanktionen. Gleichzeitig sind 2013 bundesweit weit mehr als ein Drittel der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zugunsten der Betroffenen entschieden worden. Dabei widerspricht bzw. klagt nur eine Minderheit der Betroffenen.“
Liebe Leserinnen und Leser dieser Seite!
Es gibt erhebliche Zweifel, dass das "Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen" des Wetteraukreises auch eine schlüssige Datengrundlage hat.
Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag hat diese Datenbasis angefordert und nicht erhalten. Auch eine Einsicht der Datenbasis konnte nicht erfolgen, da der Wetteraukreis sagt, der Mitarbeiter sei länger krank.
Das vorhergehende "Schlüssige Konzept" wurde uns vollständig mit Datenbasis von einem Mitbürger gegeben, der eine Klage gegen das Jobcenter in Mietangelegenheiten führte.
Es würde uns sehr freuen, wenn uns auch dieses Mal jemand die Datenbasis zur Verfügung stellen könnte.
Es hilft auch anderen Menschen, sich gegen zu niedrige Mietobergrenzen zur Wehr zu setzen und wir könnten politisch besser dagegen argumentieren. (Adresse unten, am Seitenende)